
Digitalisierungsförderung für Online-Konfiguratoren
Digitalisierung ist eine smarte Notwenigkeit
Um sich als wirtschaftsstarkes Unternehmen weiterhin am Markt zu behaupten, ist Digitalisierung keine Option mehr, sondern unverzichtbar geworden. Kundenentscheidungen werden heutzutage häufig aus Bequemlichkeit vom Sofa aus getroffen. Der Vielfalt an Produktlösungen und der großen Auswahl sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Schnell und effizient lassen sich günstige Preise oder Sonderaktionen für Produkte und Dienstleistungen finden.
Ein Handwerksbetrieb, der Angebote und Anfragen noch per Telefon und Excel bearbeitet, wird gegenüber einem Mitbewerber, der Online-Terminbuchungen und Support in Echtzeit anbietet, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Um einem wirtschaftlichen Rückgang entgegenzuwirken, fördert der Staat die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Allgemeine Voraussetzungen
Wenn Sie einen Online-Konfiguratoren in Rahmen einer öffentlichen Förderung beauftragen bzw. entwickeln möchten, hängen die Voraussetzunge vom jeweiligen Förderprogramm ab. Allgemein gelten folgende Anforderungen:
Die Software sollte einen echten digitalen Mehrwert bieten und mindestens mehrere der folgenden Funktionen umsetzten:
- Individuelle Konfiguration von Produkten oder Dienstleistung nach Kundenwünschen
- Anbindung an bestehende Systeme wie ERP, CRM oder Warenwirtschaft
- Dynamische Preisberechnung basierend auf den gewählten Optionen
- Speicherung von Konfigurationen für spätere Bearbeitung oder erneute Bestellung
- Plausibilitätsprüfung (z. B. nur technisch oder logisch mögliche Kombinationen sind auswählbar)
- Responsives Design für Desktop, Tablet und Smartphone
- Visualisierung der Konfiguration, beispielsweise durch AR, 2D- oder 3D-Darstellung
- Automatische Erstellung eines Angebots oder einer Zusammenfassung
- Datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
- Direkte Übermittlung der Konfiguration an das Unternehmen
Förderungen auf einen Blick

Bundesweite Förderprogramme 🌐
Diese gelten unabhängig vom Unternehmenssitz in ganz Deutschland und können – je nach Programm – Beratung, Entwicklung, Innovation oder Finanzierung Ihr Projekt unterstützen.
BAFA - Förderung unternehmerischen Know how
Art der Förderung:
- Zuschuss für Beratungsleistungen
- Keine Förderung der eigentlichen Softwareentwicklung
Förderhöhe:
- Je nach Region 50-80 % der Beratungskosten
- Mehrere Beratungen können gefördert werden
Geeignet für:
- Digitalisierungsstrategie
- Lastenheft
- Pflichtenheft
- Auswahl eines Softwarepartners
- Fördermittelberatung
- KI-Strategie
KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Art der Förderung:
- Zinsgünstiger Förderkredit
- Teilweise mit Tilgungszuschuss
Förderhöhe:
- Finanzierung bis zu mehreren Millionen Euro möglich; je nach Programm sind Darlehen bis 25 Mio. € vorgesehen.
Geeignet für:
- Individuelle Software
- Online-Konfiguratoren
- Cloud-Lösungen
- ERP-Systeme
- CRM-Systeme
- Hardware
- Server
- KI-Projekte
- Digitalisierung kompletter Geschäftsprozesse
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Art der Förderung:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Geeignet für:
- Entwicklung neuer Software
- KI-Anwendungen
- Machine Learning
- Computer Vision
- Industrie 4.0
- neue Algorithmen
- neue digitale Produkte
go-inno
Art der Förderung
- Zuschuss für externe Beratungsleistungen
Förderfähig:
- Innovationskonzepte
- Machbarkeitsanalysen
- technische Planung
- Vorbereitung eines Entwicklungsprojekts
Forschungszulage
Art der Förderung:
- Steuerliche Förderung
- Nicht rückzahlungspflichtig
Geeignet für:
- Entwicklung neuer Software
- KI-Systeme
- Algorithmen
- innovative Plattformen
- neue Technologien
Mittelstand-Digital
Dieses Programm finanziert keine Softwareentwicklung, bietet aber kostenfreie Unterstützung.
Angebote:
- Workshops
- Webinare
- KI-Beratung
- Digitalisierungsberatung
- Praxisprojekte
Baden-Württemberg
Die Förderung erfolgt über die “Digitalisierungsfinanzierung” der L-Bank.
Es handelt sich um ein zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss.
Der Finanzierungsumfang beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Bayern
Der “Digitalbonus” Bayern wird in zwei Varianten geteilt.
Das Standart Programm ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 7.500,00 €
Beim Plus Programm ist eine maximale Förderung von bis zu 30.000 € möglich.
Für beide Programme beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Brandenburg
Der “Brandenburgischer Innovationsgutschein” (BIG – Digital) ist von allen Landesförderungen in Deutschland das attraktivsten Programmen. Während viele Länder bei 10.000–30.000 € Zuschuss gedeckelt sind, sind in Brandenburg bei einem Implementierungsprojekt bis zu 500.000 € Zuschuss bei 50 % Förderquote möglich.
Bremen
Das Bundesland Bremen subventioniert mit dem Programm“Digitalisierung & Arbeit 4.0” bis zu 50% förderfähigen Beratungskosten und maximal 5.000 €.
Die Antragstellung erfolgt über die Bremer Aufbau-Bank (BAB).
Hamburg
Das Förderkonzept von “Hamburg Digital” gliedert sich in zwei Modele.
“Hamburg Digital Check” bezuschusst Beratungs- und Dienstleistungskonzepte.
Die Förderquote mit bis zu 50% auf förderfähige Beratungskosten und eine maxinale Fördersumme von bis zu 7.500,00 €.
Die Mindestprojektgröße beläuft sich auf 3.000 € netto.
Dazu bietet das Bundesland mit “Hamburg-Kredit Digital” eine mögliche Finanzierung an.
Das Kreditvolumen ist von 25.000 € bis mehrere Milionen Euro möglich. Je nach Förderstufe sind bis 7,5 Mio. bzw. 25 Mio. € für Projekte finanzierbar.
Außerdem kann je nach Förderstufe ein Zuschuss gewährt werden.
Hessen
Der “DIGI-Zuschuss” Hessen eignet sich besonders für kleine bis mittlere Digitalisierungsprojekte mit einem Volumen von 4.000 € bis 20.000 €.
Für Online-Konfiguratoren können bis zu 50 % der Projektkosten, maximal jedoch 10.000 €, bezuschusst werden.
Der Antrag wird über die WIBank gestellt.
Nordrhein-Westfalen
Das "Mittelstand Innovativ & Digital" Programm kurz “MID Förderung” im Nordrhein-Westfalen gehört zu den attraktivsten Landesprogrammen.
Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR Zuschuss.
Rheinland-Pfalz
Die genaue Förderhöhe des Programms “Implementierung betrieblicher Innovation (IBI-EFRE)” hängt von mehreren Faktoren ab:
- Unternehmensgröße
- Unternehmensstandort,
- Art des Vorhabens,
- beihilferechtliche Grundlage.
Grundschätzlich handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Saarland
Das Programm “Digitallnvest KMU” des saarländigschen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eignet sich für klassische Digitalisierungsprojekte.
Die Förderquote liegt bis 50 % für kleine Unternehmen und bis 30 % für mittlere Unternehmen.
Der maximale Zuschuss beträgt 12.500,00 EUR.
Außerdem gibt es eine “Plus Förderung” Variante die sich an Projekte mit einem höheren Innovationsgrad richtet.
Hier liegt die Förderquote bis 50% für kleine Untermen und bis 30 % für mittlere Unternehmen.
Der maximale Zuschuss liegt bei 20.000,00 EUR.
Sachsen
Das Förderprogramm “Digitalisierung Zuschuss EFRE” der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bietet zwei Varianten.
Es wird zwischen Projektarten unterschieden:
Für Kleinstunternehmen, die erstmals Digitalisierungsprojekte umsetzen.
- Die Förderquoute beträgt bis zu 60%.
- Die maximale Förderung beträgt 10.000,00 EUR.
Für kleiner Unternehmen, die Transformationsprojekte umsetzen.
- Die Förderquote beträgt bis zu 50%.
- Die maximale Förderung beträgt 60.000,00 EUR
Für mittlere Unternehmen, die Transformationsprojekte umsetzen.
- Die Förderquote beträgt bis 35 %
- Die maximale Förderung beträgt 100.000,00 EUR
Sachsen-Anhalt
Die Anfragen für das Programm „Digital Innovation“ werden über das Kundeportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht.
Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50%.
Der maximale Zuschuss beträgt 70.000,00 EUR.
Schleswig-Holstein
Schlesswig-Holstein bezuschusst “Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)” in zwei Fördermodulen.
Modul 1:
- Digitalisierungsstrategien
- Prozessanalyse
- IT-Konzeption
Lastenhefte
Die maximale Fördequote beträgt bis zu 40%.
Modul 2:
- Individualsoftware
- ERP- und CRM-Einführung
- Kundenportal
- Automatisierung
- Cloud-Lösungen
digitale Geschäftsprozesse
Die maximale Fördequote beträgt bis zu 40%.
Die förderfähigen Projektkosten liegen zwischen 10.000,00 EUR und 20.000,00 EUR.
Die wichtigesten Grundsätze zur Antragstellung
Die Entwicklung eines individuellen Online-Konfigurators kann in vielen Fällen duch Förderprogramme des Bundes oder der Länder unterstützt werden.
Der wichtigste Grundsatzlautet: Mit dem Projekt erst beginnen, nachdem geklärt ist, ob und wann der Förderantrag gestellt werden muss.
Projekt definieren
Erstellen Sie eine detaillierte Beschreibung Ziel des Konfigurators. Welche Prozesse digitalisiert werden und welche konkreten Funktionen geplant sind. Den Zeitplan und sowie das Budget.
Förderfähigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob das Unternehmen die Vorraussetzungen des jeweiligen Förderungsprogramms erfüllt. Die Unternehmensgröße, der Unternehmenssitz, die Branche, das Investitionsvolumen und der Innovationsgrad des Projekts sollte überprüft werden. Nachdem kann entschieden werden, ob ein bundesweiter oder ein landesspezifischer Zuschuss die bessere Wahl ist.
Angebot einholen
Ein detailliertes Angebot sollte den Leistungsumfang, die einzelnen Projektbestandteile, die geplante Projektdauer und sowie die Gesamtkosten nachvollziehbar auflisten.
Förderantrag stellen
Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung des Angebots und wird ergänzt durch die Einreichung der unternehmensbezogenen Unterlagen.
Bewilligung abwarten
Nach dem der Antrag auf Förderung genehmigt worden ist, sollte mit dem Projekt bzw. der Entwicklung gestartet werden. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und dokumentieren Sie Änderungen sowie den Projektfortschritt.
Verwendungsnachweis einreichen
Sobald das Projekt abgeschlossen ist, werden in der Regel Rechnungen, Zahlungsnachweise, Nachweise der Umsetztung eingereicht.
Anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Hinweis:
Die Durchführung und Verfügbarkeit der Förderprogramme liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Diese können Förderbedingungen, Förderbudgets sowie Anmelde- und Antragsmöglichkeiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern, aussetzen oder beenden. Aus einer Anmeldung kann daher kein Anspruch auf die Durchführung oder Bewilligung einer Förderung abgeleitet werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des zuständigen Bundeslandes.
Die 6 häufigsten Fehler bei Antragstellung
Projekt und Entwicklung vor Antragstellung beginnen
Auftrag ist bereits unterschrieben
Rechnung vor Antragstellung bezahlt
Unvollständige Projektbeschreibung
Den Digitalisierungs- oder Innovationsnutzen nicht ausreichend begründen
Fristen für Zwischen- oder Abschlussnachweise versäumen
Fazit: Die richtige Vorbereitung
Durch eine sorgfälltige Vorbereitung und der passenden Förderstrategie lassen sich die Investitionskosten für die Entwichlung eines Online-Konfigurators deutlich reduzieren. Deshalb ist es empfehlenswert bereits in der Planungsphase zu prüfen, welche Fördermöglichkeit für das jeweilige Vorhaben bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Gern informieren wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten!
